Startseite Email-Anfrage Kontakt Impressum
Verband
Profil
Geschäftsstelle
Der Vorstand
Fachfortbildungsleiter
Ihre Mitgliedschaft
Ihre Anfrage
Aktuelles, Presse
Veranstaltungen
Kongresse
Seminare
Fachfortbildungen
Informationen
Allgemeines
Diagnose-/Heilverfahren
Ausbildung
Service
Heilpraktiker-Suche
Downloads

Ausbildung zum Heilpraktiker

Die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" ist in der Bundesrepublik gesetzlich geschützt. Diese Berufsbezeichnung darf nur führen, wer im Besitz der Erlaubnisurkunde zur Ausübung der Heilkunde gemäß §1 Heilpraktikergesetz (HPG) ist. Wer den Beruf des Heilpraktikers anstrebt, absolviert im Schnitt eine ca. 3-jährige Ausbildung und muss sich dann einer Überprüfung bei dem für ihn zuständigen Amtsarzt unterziehen. Nach bestandener Prüfung - die sehr schwierig ist - absolvieren viele erst eine Assistentenzeit von ungefähr einem Jahr, bevor sie eine eigene Praxis eröffnen.

Was kann und darf ein Heilpraktiker?

Er muss die Anatomie, die Physiologie, die Pathologie und die Differentialdiagnostik beherrschen und in den von ihm praktizierten Therapieverfahren umfangreiche Kenntnisse haben und sehr eingehend ausgebildet sein. Ein Bundesgerichtsurteil besagt, dass der Heilpraktiker den von ihm angewandten Verfahren ,,arztgleiche Kenntnisse" haben und diese Kenntnisse im Schadensfall auch nachweisen muss. Er ist daher zur ständigen Weiterbildung verpflichtet. Diese fachliche Weiterbildung erhält er von seinem Berufsverband, der seinen Mitgliedern in den einzelnen Therapieformen jährlich mehrere praktische und theoretische Seminare und Fachkongresse anbietet.

Die Berufsordnung

Heilpraktiker haben eine eigene Berufsordnung, die vorschreibt, was ein Heilpraktiker darf und was ihm untersagt ist. Die Berufsverbände haben diese Berufsordnung (BOH) gemeinsam erarbeitet und achten streng darauf, dass sie von den Mitgliedern eingehalten wird.


Copyright © 2010 Verband Deutscher Heilpraktiker e.V.