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Pressemitteilungen
und Veröffentlichungen

Wir informieren Sie über aktuelle Nachrichten und
Erkenntnisse rund um das Thema Heilpraktiker.


Spiegel 28/10 die Homöopathie soll bei den gesetzlichen Kassen abgeschaft werden.

Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker
- Stufenplanbeteiligte nach § 63 AMG -
Maarweg 10
53123 Bonn
Tel. 0228 / 962 899 00
Fax 0228 / 962 899 01
E-Mail : amk@ddh-online.de

An die Chefredaktion von

Der Spiegel ( Herrn Mathias Müller von Blumencron, Herrn Georg Mascolo )
und von Spiegel Online ( Herrn Rüdiger Dietz )
Brandstwiete 19
20457 Hamburg

spiegel@spiegel.de, Leserbriefe@spiegel.de,
ruediger_ditz@spiegel.de <ruediger_ditz@spiegel.de>
Berlin / Bonn, den 12.7.2010

Sehr geehrte Herren Chefredakteure,
sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,

in dem Beitrag von DER SPIEGEL 28/2010 vom 12.7.2010 wird unter dem Titel „Der große
Schüttelfrost“ über Kritiker der Homöopathie berichtet und die Wirksamtkeit der Homöoapthie in
Zweifel gezogen. Es werden zwar auch einige Anwender und Verfechter der Homöopathie zitiert,
doch im Gesamtbild stellen Sie einseitig die Wirksamkeit der Homöopathie als nicht bewiesen
dar. Dies passt so gut ins Sommerloch wie die Forderung des SPD-Gesundheitspolitikers Prof. Dr.
Karl Lauterbach in der Spiegel-Ausgabe vom 12.07.2010, den gesetzlichen Krankenkassen zu
verbieten, homöopathische Behandlungen zu bezahlen. Diese einseitige Negativbeurteilung der
Homöopathie, ohne z.B. einmal nach den Heilpraktikern als Therapeutengruppe, mit einem
hohen Erfahrungsschatz in der Homöopathie zu fragen, oder auch mal im Bereich der
Homöopathie beim Tier nachzuforschen, wo die gern benannten Placeboargumente ins Leere
laufen ist nicht sachdienlich. Wenn dies einzelne Politiker tun um auf sich aufmerksam zu
machen, dann mag dies ja noch angehen, doch eine überregionales Nachrichtenmagazin
sollte gründlichere Recherche betreiben. Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker,
die im Bereich des Arzneimittelrechtes über 20.000 deutsche Heilpraktiker vertritt könnte Ihnen
hier gerne genauere Auskunft geben. Auch die großen Heilpraktikerverbände haben diese
Erfahrungen und können kompetent Auskunft geben.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM ) in Bonn hat immerhin eine große
Abteilung zur Beurteilung der Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, u.a. der
Homöopathie. Auch die vom Bundesminsiterium für Gesundheit berufene Zulassungskommission
D, die die Wirkung und die möglichen Risiken von homöopathischen Arzneimittel bei der
Zulassung beurteilt, wäre ein möglicher Ansprechpartner. Im Bereich der Hersteller der
homöopathischen Arzneimittel gibt es ebenfalls kompetente Ansprechpartner, wie den
Bundesverband der Arzneimittelhersteller ( BAH ).
Eine 2009 durchgeführte Allensbach-Studie belegt, dass die Bevölkerung der Homöopathie ihr
Vertrauen schenkt. Mehr als die Hälfte der Deutschen hat schon einmal homöopathische
Arzneimittel verwendet, und der Anteil derer, die Homöopathika bewusst anwenden, ist in den
letzten 40 Jahren stark gestiegen. Das Meinungsbild zu dieser Therapieform ist eindeutig und hat
sich in den vergangenen Jahrzehnten weiterhin positiv entwickelt.
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Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker
- Stufenplanbeteiligte nach § 63 AMG -
Maarweg 10
53123 Bonn
Tel. 0228 / 962 899 00
Fax 0228 / 962 899 01
E-Mail : amk@ddh-online.de
Paul J. Oppel
Sprecher der Arzneimittelkommission
St. Amand Str. 73
56626 Andernach
Tel. 02632 / 47 898
Fax. 02632 / 30 8983
pj.oppel@freenet.de
Arne Krüger
stellv. Sprecher der Arzneimittelkommission
Mohriner Allee 88
12347 Berlin
Tel. 030 / 703 69 60
Fax. 030 / 703 87 98
homoeovet@t-online.de
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Die Kampagnen der Homöopathiekritiker haben nichts mit wissenschaftlichem Interesse zu tun
und auch nichts mit gesundheitspolitischer Notwendigkeit, denn das geringe Risiko von
homöopathischen Arzneimitteln ist bewiesen, bei höheren Potenzen gibt es gar kein Risiko mehr.
Diese nachweisbare Risikoarmut bzw. Freiheit ist ein wesentliches Kriterium, damit überhaupt eine
Registrierung oder Zulassung durch die Aufsichtsbehörden möglich ist.
Wer eine ganze Flasche homöopathisches Arsen schluckt, wie in dem Spielartikel beschrieben,
und sich dann wundert dass nichts passiert zeigt einfach nur, dass er von Homöopathie keinerlei
Ahnung hat und auch kein Interesse sich kundig zu machen. Das gleichen homöopathische
Arsen, merhmals täglich einige Wochen genommen würde natürlich Symptome der
homöopathischen Arzneimittelprüfung erzeugen. Aber es geht den Kritikern in England ja nicht
um eine reale Erfahrung, sondern um reinen Dogmatismus und Populismus.
Wi der BAH zu diesem Thema schon ausführte, wurden auf Wunsch der Rot-Grünen-
Bundesregierung die Wahltarife für Homöopathie seinerzeit eingeführt. Es erstaunt, dass die SPD
nun die Abschaffung dessen fordert, was sie unter ihrer Regierungszeit für eine sinnvolle
Kassenleistung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 SGB V "Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der
besonderen Therapierichtungen sind nicht ausgeschlossen.") erachtet hat und was von Ärzten,
Patienten und Krankenkassen anerkannt ist. Es stellt sich die Frage, warum man an Dingen, die
gesundheitspolitisch funktionieren, "herumdoktern" will, statt sich um die entscheidenden Fragen
einer Gesundheitsreform zu kümmern. Das klingt nach reinem Oppositionspopulismus und nicht
nach sorgfältigem Umgang mit den Interessen der Patienten und Versicherten. Da ja gerade die
homöopathischen Arzneimittel wenige oder keine Nebenwirkungen haben und gelichzeitig eine
hohe Akzeptanz bei den Patienten.
Die deutschen Heilpraktiker sind kein Bestandteil des Systems der Gesundheitsversorgung durch
die gesetzlichen Krankenversicherungen. Trotzdem sehen die Heilpraktiker eine Einschränkung
bei gesetzlich Versicherten für problematisch, denn dadurch würde für viele Menschen die
Freiheit in den Behandlungsmöglichkeiten eingeschränkt.
Bei Heilpraktikern spielt es keine Erwägung, ob eine gesetzliche Krankenkasse die Arzneimittel
bezahlt, denn ausser den privatversicherten Patienten müssen die meisten Patienten des
Heilpraktikers die Arzneimittel selber bezahlen und hier haben homöopathischen Arzneimittel ja
auch einen Vorteil, sie sind oftmals sehr viel günstiger als schulmedizinische Präparate.
Die Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker ist eine Stufenplanbeteiligte nach § 63
AMG und arbeitet mit Unterstützung der deutschen Heilpraktikerverbände, um die deutschen
Heilpraktiker über Risiken von Arzneimitteln zu informieren und erfasst auch Rückmeldungen aus
der Heilpraktikerschaft über Arzneimittelrisiken. Die deutschen Heilpraktikerverbände, die die
Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker tragen, vertreten mit über 20.000
Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern ca. 90 % der deutschen Heilpraktiker.
Mit freundlichen Grüssen,
Arne Krüger
stellv. Sprecher der
Arzneimittelkommission der deutschen Heilpraktiker und
Mitglied der Kommission D ( Homöopathie ) beim
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte


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